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Inklusionslücke Bildung - Österreich auf dem Prüfstand der UN
Öffentliche Sitzung des Monitoringausschuss
Zeit und Ort
Datum und Uhrzeit
Mo., 19. Juni 2023 13:30 - 17:30 CEST
Veranstaltungsort
Seminar- und Veranstaltungszentrum Catamaran - Veranstaltungssaal Wilhelmine Moik 1 Johann-Böhm-Platz 1020 Wien Austria
Zu diesem Event
- 4 Stunden
- Mobile E-Tickets
Es braucht keine Veranstaltung mehr, in der diskutiert wird, was Inklusive Bildung ist und wie man sie umsetzen kann. Dieses Wissen ist vorhanden und zugänglich. Inklusive Bildung braucht vor allem die richtigen Rahmenbedingungen, diese werden in Österreich von der Bildungspolitik nicht gesetzt.
Die Öffentliche Sitzung „Inklusionslücke Bildung“ des Unabhängigen Monitoringausschuss greift dies auf und setzt die persönlichen Erfahrungen von uns Menschen mit Behinderungen in den Fokus. Welche Inklusionslücken in der Bildung wurden und werden erlebt? Welche Inklusionsbrücken haben gemeinsame Bildung ermöglicht? Diese Erfahrungen werden vom Monitoringausschuss mit nach Genf zur UN-BRK Staatenprüfung genommen.
Mit Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sich Österreich dazu, dass alle Kinder mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt lernen können. Was es bedeutet, dass Artikel 24 in Österreich nicht umgesetzt ist, zeigt die Realität der Menschen mit Behinderungen.
Bildungsbiografien von Personen mit Behinderungen bilden bei dieser Öffentlichen Sitzung die Basis. Als „Lebende Bücher“ (angelehnt an das Konzept der „Living Libraries“) erzählen Menschen mit Behinderungen über ihre vielfältigen persönlichen Erfahrungen mit Bildung.
Alle Menschen mit Behinderungen und ihre Verbündeten sind zur Teilnahme eingeladen. Eine Online-Teilnahme ist auch möglich. Die Vortragenden werden in einfacher Sprache sprechen.
Moderatorinnenteam Yuria Knoll und Iris Kopera
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Über den Veranstalter
Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.